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1. Juni 2006 – Ein Jahr Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung/TA Siedlungsabfall
Eine Bestandsaufnahme aus Bundessicht

Mit der Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung ist am 1. 6. 2005 die Ablagerung unbehandelter Abfälle fristgerecht beendet worden und unumkehrbar. Die Entsorgung von Haus- und Sperrmüll ist auch nach dem 1. 6. 2005 im Wesentlichen sichergestellt und sollte sich in Folge der Fertigstellung weiterer Behandlungskapazitäten in nächster Zeit stabilisieren. Lediglich die energetische Verwertung der heizwertreichen Abfälle aus mechanisch-biologischen Behandlungsanlagen ist noch nicht flächendeckend möglich. Größere Probleme bestehen dagegen in nahezu allen Bundesländern bei der Entsorgung von heizwertreichen Gewerbeabfällen und Sortierresten. Die Einrichtung von zeitlich befristeten Zwischenlagern in den meisten Bundesländern ist derzeit unumgänglich. Gemäß Länderangaben werden gegenwärtig mehr als 1,2 Mio. t heizwertreiche Abfälle und unbehandelte Abfälle zwischengelagert. Es besteht allerdings kein Entsorgungsnotstand. Durch verstärkte Getrennthaltung, Sortierung und Verwertung muss die Menge der zu behandelnden Abfälle verringert werden. Die Kapazitäten zur Sortierung und stofflichen Verwertung von Gewerbeabfällen sowie zur thermischen Behandlung und energetischen Verwertung müssen schnellstmöglich erweitert werden, um die angespannte Entsorgungssituation zu entlasten. Unter Beachtung nationaler und internationaler Regelungen und Standards kann auch der Export von Abfällen die Situation entspannen. Spürbare Entlastungen sind aber sicher nicht vor 2007 zu erwarten.

Seiten 284 - 289

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.06.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 6 / 2006
Veröffentlicht: 2006-06-01
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Dokument 1. Juni 2006 – Ein Jahr Umsetzung der Abfallablagerungsverordnung/TA Siedlungsabfall