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15. Fachgespräch der Clearingstelle EEG – „Das Marktintegrationsmodell“

Am 4. September 2013 veranstaltete die Clearingstelle EEG in der Landesvertretung Hessen in Berlin ihr 15. Fachgespräch und widmete sich gemeinsam mit ca. 120 Fachleuten dem Marktintegrationsmodell für Solarstrom nach § 33 EEG 2012. Dieses beschränkt bei Fotovoltaik-Anlagen (im Folgenden: PV-Anlagen) mit einer Leistung von mehr als 10 kW bis einschließlich 1 MW die vergütungsfähige Strommenge auf 90 % des im Kalenderjahr erzeugten Stroms. Die Regelung stellt viele Anlagenbetreiberinnen und -betreiber vor die Frage, wie die verbleibenden 10 % des erzeugten Solarstroms sinnvoll verwendet werden können. Hierbei sind zahlreiche technische, ökonomische und rechtliche Rahmenbedingungen zu beachten. Das Marktintegrationsmodell ist ab dem 1. Januar 2014 auf alle PV-Anlagen anzuwenden, für die das EEG 2012 in der seit dem 1. April 2012 geltenden Fassung gilt.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 6 / 2013
Veröffentlicht: 2013-11-15
Dokument 15. Fachgespräch der Clearingstelle EEG – „Das Marktintegrationsmodell“