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20. ABK – Altlasten und Bergschadenkundliches Kolloquium

Seit den Empfehlungen der Kohlekommission vom 26.02.2019 ist der Kohleausstieg bis 2038 auf den Weg gebracht. Ab dann kommt eine Kohleverstromung nicht mehr in Betracht; bis dahin wird sie fortlaufend reduziert. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Energieversorgung, für den weiteren Braunkohlentagebau und für die betroffenen Regionen?

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 3 / 2019
Veröffentlicht: 2019-05-14
Dokument 20. ABK – Altlasten und Bergschadenkundliches Kolloquium