20. ABK – Altlasten und Bergschadenkundliches Kolloquium
Seit den Empfehlungen der Kohlekommission vom 26.02.2019 ist der Kohleausstieg bis 2038 auf den Weg gebracht. Ab dann kommt eine Kohleverstromung nicht mehr in Betracht; bis dahin wird sie fortlaufend reduziert. Welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die Energieversorgung, für den weiteren Braunkohlentagebau und für die betroffenen Regionen?
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2194-5837 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-14 |