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5 Organisatorische Hinweise

Neben den baulichen Voraussetzungen und der erforderlichen Geräteausstattung sind auch einige organisatorische Maßnahmen zu treffen. Das beginnt mit der entsprechenden Qualifikation des Personals und der Anzahl der zur Verfügung stehenden Mitarbeiter. Zum Letzteren gibt es keine verbindlichen Vorgaben, dennoch ist der Unternehmer über die LasthandhabV (siehe auch unter 2.1) in der Verantwortung, Gefährdungen des Personals durch eine unzureichende Mitarbeiterzahl zu vermeiden.

Seiten 53 - 57

Dokument 5 Organisatorische Hinweise