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50 Jahre gemeinsame steuerliche Außenprüfung von Landesbetriebsprüfungen unter Mitwirkung der Bundesbetriebsprüfung
Ein Plädoyer für eine starke Zusammenarbeit von Landesbetriebsprüfung und Bundesbetriebsprüfung

Das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) mit Sitz in Bonn ist eine Bundesoberbehörde, die direkt dem Bundesministerium für Finanzen (BMF) unterstellt ist. Mit ihrem Branchen- und Praxiswissen leistet die Bundesbetriebsprüfung (BundesBp), eine Abteilung im Bundeszentralamt für Steuern, in Zusammenarbeit mit der Landesbetriebsprüfung (LandesBp) einen erheblichen Beitrag zu Grundlageninformationen für steuerrechtliche Bundesnormen (insb. Gesetze und Verordnungen). Im Jahr 1971 wurde das Bundesamt für Finanzen (später BZSt) gegründet. Der erste Bundesbetriebsprüfer wirkte sodann im Oktober 1972 bei einer steuerlichen Außenprüfung mit: „Der erste dem Bundesamt für Finanzen angehörende Prüfer nimmt seine Tätigkeit zur Vorprüfung der Kapitalertrag- und Umsatzsteuererstattung auf.“

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.12.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2022
Veröffentlicht: 2022-12-15
Dokument 50 Jahre gemeinsame steuerliche Außenprüfung von Landesbetriebsprüfungen unter Mitwirkung der Bundesbetriebsprüfung