• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Absturzsicherung

Die fehlende Absturzsicherung: Wann ist fehlender Anseilschutz gemäß UVV „Bauarbeiten“ grob fahrlässig und wann ist der Mitarbeiter mitverantwortlich?

Sachverhalt
U betreibt ein kleines Unternehmen für Sanitär- und Heizungstechnik, Bauklempnerei und Solaranlagen. Im März 2005 installierte er mit seinem Arbeitnehmer G und dem H eine Photovoltaikanlage auf dem Dach eines Mehrfamilienhauses in Niebüll. Die Traufhöhe des Daches betrug 9,70 m bei einer Dachneigung von 35°. Das Dach war nicht eingerüstet. Für die Dacharbeiten wurde im Firmenfahrzeug ein Sicherheitsgurt mitgenommen. Wegen eines heraufziehenden Sturmes gab U die Anweisung, das verwendete Werkzeug wegzuräumen. Dabei rutschte G auf der Dachfläche aus, stürzte hinab und erlitt schwere Verletzungen. In einem Rentenbescheid wurde ihm eine Minderung der Erwerbsunfähigkeit in Höhe von 100 % bescheinigt.

Seiten 91 - 96

Dokument Absturzsicherung