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Änderungen im Recht des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG durch das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) für die Zeit ab dem 1.1.2020

Der Gesetzgeber hat – schon vor Beginn der Corona-Pandemie – die Regelung des Kinderzuschlags in wesentlichen Teilen umgeformt, um hierdurch die Effektivität und Effizienz dieses sozialrechtlichen Instruments zu steigern.
Der folgende Aufsatz stellt die Änderungen vor, nicht ohne aber die hierdurch teilweise neu geschaffenen Schwierigkeiten zu beleuchten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2020.10.05
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2020
Veröffentlicht: 2020-10-06
Dokument Änderungen im Recht des Kinderzuschlags nach § 6a BKGG durch das Starke-Familien-Gesetz (StaFamG) für die Zeit ab dem 1.1.2020