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Ärzte in der Weiterbildung, Befristung

§ 1 Abs. 1 ÄArbVtrG

Ein Vertrag im Sinne von § 1 Abs. 1 ÄArbVtrG kann auch dann für einen kürzeren Zeitraum als die Dauer der Weiterbildungsbefugnis des weiterbildenden Arztes geschlossen werden, wenn zuvor zwischen den Parteien kein auf Dauer der Weiterbildungsbefugnis befristeter Arbeitsvertrag bestanden hat, sofern bei Vertragsschluss absehbar ist, dass die Weiterbildung innerhalb der in Aussicht genommenen Vertragslaufzeit beendet werden kann.

(amtlicher Leitsatz)

BAG, Urt. v. 22.09.2021 – 7 AZR 300/20 –
(Vorinstanzen: LAG Hessen, Urt. v. 20.05.2020 – 2 Sa 127/20 –; ArbG Offenbach/M., Urt. v. 16.12.2019 – 9 Ca 333/19 –)

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2364-4842.2022.05.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2364-4842
Ausgabe / Jahr: 5 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-27
Dokument Ärzte in der Weiterbildung, Befristung