• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Aktuelle Entwicklungen im Energierecht

Keine vier Wochen nach dem Kabinettsbeschluss von Meseberg vom 22.01.2014 (Meseberg-Beschluss) hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie am 18.02.2014 einen Referentenentwurf des „Gesetzes zur grundlegenden Reform des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften des Energiewirtschaftsrechts“ (Referentenentwurf) vorgelegt. Dem Referentenentwurf war am 10.02.2014 bereits ein Arbeitsentwurf vorausgegangen. In dem Referentenentwurf greift das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie den Großteil der im Meseberg-Beschluss genannten Punkte auf. Zwei besonders umstrittene Regelungen – die Eigenerzeugung und die Ausgleichsregelung – sind im Referentenentwurf allerdings noch nicht enthalten. Den Gesetzesentwurf will die Bundesregierung laut Meseberg- Beschluss bis Ostern dieses Jahres beschließen. Das Gesetz soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause 2014 verabschiedet werden und zum 01.08.2014 in Kraft treten.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.02.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-03-13
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Aktuelle Entwicklungen im Energierecht