Aktuelle Fragen aus der Praxis der Außenprüfung
Koordinierungs- und Informationssammel-Aufgaben des Bundesamtes für Finanzen
Sachverhalte mit steuerlicher Relevanz werden immer komplexer und internationaler. Vielfach werden – wie z.B. im Falle der sog. Umsatzsteuer-Karusselle – bewusst Gestaltungen gewählt, bei denen die Beteiligten in verschiedenen deutschen Bundesländern und/oder im Ausland ansässig sind, um eine umfassende Aufdeckung zu erschweren oder gar zu verhindern. Eine föderalistisch aufgebaute Steuerverwaltung wie in Deutschland bedarf daher einer zentralen Stelle zur Informationssammlung und -weiterleitung sowie zur Verfahrenskoordinierung, um auch regional und international verzweigte Sachverhalte in voller Breite erkennen und würdigen zu können – nicht nur im Fiskalinteresse, sondern auch zur Wahrung der Gleichmäßigkeit und der Wettbewerbsneutralität der Besteuerung.
Der Gesetzgeber hat diese Notwendigkeit zumindest in Teilbereichen frühzeitig erkannt. Bereits 1972 wurde beim Bundesamt für Finanzen (BfF) die Informationszentrale für steuerliche Auslandsbeziehungen geschaffen. Seitdem sind im BfF weitere Informationssammlungen und Koordinierungsstellen eingerichtet worden. Schwerpunkte sind Auslandssachverhalte, die Umsatzsteuer und die Kapitaleinkünfte. Die nachfolgende Zusammenstellung vermittelt eine Kurzübersicht über die wichtigsten beim BfF bereits vorhandenen oder im Aufbau befindlichen Informations- und Koordinierungseinrichtungen, mit Angabe der jeweiligen Rechtsgrundlage.
Seiten 266 - 267
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.09.04 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-09-01 |