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An Probenmaterial von einem Altstandort (ehemalige Eisenhütte) wurde ein umfangreiches Untersuchungsprogramm durchgeführt, um die Bedeutung der Probenvorbehandlung für „richtige“ Analysenergebnisse darzustellen. Insbesondere wurden hierbei die Anforderungen für die Probenvorbehandlung in unterschiedlichen Regelwerken (BBodSchV, LAGA Mitteilungen 20) berücksichtigt. Aus den Untersuchungsergebnissen ergibt sich, dass ohne Probenvorbehandlung insbesondere bei technogenen Substraten keine belastbaren, „richtigen“ Analysenergebnisse erzielt werden können. Weiterhin zeigt sich, dass eine strenge Beachtung der unterschiedlichen Anforderungen in den Regelwerken an die Probenvorbehandlung, insbesondere die nach BBodSchV vor der Analytik durchzuführende Abtrennung der Fraktion > 2 mm, unverzichtbar ist. Weil zwischen entsprechend fraktionierter bzw. nicht fraktionierter Probe erhebliche Abweichungen der Stoffbelastung auftreten können, dürfen die in den jeweiligen Regelwerken angegebenen Werte nur bei korrekter Probenvorbehandlung für eine Beurteilung herangezogen werden.
Das Verfahren der In-situ-chemischen-Oxidation (ISCO) mit Permanganat, das in Deutschland noch kaum bekannt ist, wurde im Rahmen einer Machbarkeitsstudie als geeignetste Methode zur Sanierung eines LCKW-Grundwasserschadens ausgewählt. Nach vorbereitenden Laboruntersuchungen wurde das ISCO-Verfahren in einem Pilot- und einem Sanierungsversuch eingesetzt. Die Ergebnisse zeigen die prinzipielle Eignung von ISCO zur Sanierung des LCKW-Grundwasserschadens am vorliegenden Standort. Nach Kenntnis der Autoren ist dies die erste großtechnische Anwendung in Deutschland.
Im Rahmen der Untersuchung und Bewertung von schädlichen Bodenveränderungen oder Altlasten und damit in Zusammenhang stehenden Grundwasserkontaminationen sind u. a. die natürlichen Rückhalte- und Abbauprozesse in Boden und Grundwasser hinreichend zu berücksichtigen. Als Fallbeispiel aus der Altlastenpraxis wird der nahezu vollständige natürliche Abbau einer Dichlormethan- Grundwasserbelastung hinsichtlich seiner spezifischen Stoff-, Standort- und Nutzungscharakteristik dargestellt.
Es ist bereits seit längerer Zeit bekannt, dass natürliche Untergrundprozesse (bezeichnet als Natural Attenuation) zu einer „Selbstreinigung“ des Bodens und des Grundwassers führen können. Allerdings bereitet die rechtliche Würdigung dieser Untergrundprozesse bzw. vielmehr deren Untersuchung, Prognostizierung und Überwachung (bezeichnet als Monitored Natural Attenuation) nicht unerhebliche Schwierigkeiten. Während Natural Attenuation ohne menschliches Zutun stattfindet und damit nach hiesiger (und sonst wohl überwiegender) Auffassung dem Sanierungsmaßnahmebegriff des §2 Abs. 7 BBodSchG nicht zugeordnet werden kann, ist dies für Monitored Natural Attenuation bislang strittig. Der Beitrag gibt eine Übersicht zu politischen Instrumentarien, Rechtsnormen und Richtlinien für Monitored Natural Attenuation in den USA, den Niederlanden und England-Wales, um hieraus Ansätze für die deutsche Altlastenbearbeitung zu gewinnen. Dabei werden einschlägige Begriffsbestimmungen und Verfahrensweisen partiell dem deutschen Bodenschutzrecht gegenübergestellt und Unterschiede aufgezeigt. Anschließend erfolgt eine Zusammenfassung von Kriterien, die in den anderen Ländern bei der Auswahl von Monitored Natural Attenuation als geeignete Sanierungsmethode beachtet werden. Dieser Beitrag soll als Anregung für die gegenwärtig geführte Diskussion im Rahmen des BMBF Forschungsverbundvorhabens: „Kontrollierter natürlicher Rückhalt und Abbau von Schadstoffen bei der Sanierung kontaminierter Grundwässer und Böden“ (KORA) dienen und hierdurch die Suche nach Rahmenbedingungen und die Begriffszuordnung beschleunigen.
Inhalte und Fragestellungen Historischer Recherchen haben sich in über 20 Jahren Altlastenpraxis ebenso weiterentwickelt wie die übrigen Sachgebiete. Standardverfahren wurden weitgehend ersetzt durch spezielle Zielsetzungen, die z. B. ein sehr hohes Erkenntnisniveau in Einzelfragen anstreben, die Kampfmittelproblematik mit in die Recherche einbeziehen oder ausschließlich auf die Ermittlung des Verursachers abheben. Problematisch ist weiterhin die Rekonstruktion sehr alter Ablagerungen, da die Standardverfahren zur Erfassung nicht anwendbar sind. Terrestrische Fotos, Fluchtlinienpläne, Kanalpläne und andere, zumeist in Kommunalarchiven aufbewahrte Dokumente können weiterhelfen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1864-8371.2004.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1864-8371 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-10-01 |
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