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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V in der Praxis: Zu den Rechtsfragen in Thesenform

Die ASV steht für moderne, auf Erfahrungen der Vergangenheit aufbauende, zukunftsgerichtete Medizin, und zwar für eine Abkehr von sektoraler oder bestenfalls iterativer medizinischer Versorgung hin zu einer solchen integrativer Art durch (spezial)fachärztliche Teams. Zugleich hat der Gesetzgeber des SGB V die diesbezügliche Qualitätskontrolle und Zulassung aus der vormals ministeriellen Hand in diejenige der sozialen Selbstverwaltung gegeben, nämlich den erweiterten Landesausschüssen (eLa) zugewiesen, die sich vornehmlich aus den beteiligten Bänken (Vereinigungen der Krankenkassen, der niedergelassenen Ärzte und der Krankenhäuser) zusammensetzen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2193-5661.2019.01.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2193-5661
Ausgabe / Jahr: 1 / 2019
Veröffentlicht: 2019-02-11
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Dokument Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) nach § 116b SGB V in der Praxis: Zu den Rechtsfragen in Thesenform