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Anforderungen an die Bekanntmachung nach § 46 Abs. 3 EnWG bei einer vorzeitigen Beendigung von Konzessionsverträgen

§§ 46 Abs. 2 Satz 1, 46 Abs. 3 EnWG, § 134 BGB, § 256 Abs. 1 Alt. 1 ZPO

1. Die vorzeitige Beendigung von Verträgen i. S. v. § 46 Abs. 2 EnWG sowie das diesbezügliche Vertragsende sind nach § 46 Abs. 3 Satz 3 EnWG durch Veröffentlichung im Bundesanzeiger oder im elektronischen Bundesanzeiger bekannt zu machen.

2. Eine nicht diesen Anforderungen entsprechende Bekanntmachung hat nach § 134 BGB die Nichtigkeit des daraufhin zustande gekommenen Rechtsgeschäfts zur Folge.

(Leitsätze des Gerichts)

OLG Celle, Urt. v. 23.05.2013 – 13 U 185/12 (Kart)
vorgehend: LG Hannover, Urt. v. 12.09.2012 – 21 O 16/12

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.05.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2013
Veröffentlicht: 2013-09-13
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