• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anmerkung zu LG Offenburg, Urt. v. 22.07.2015 – 5 O 10/15 KfH (von Stephanie Leutritz)

Das LG Offenburg hatte sich in seinem Urteil vom 22.07.2015 mit der Frage zu befassen, ob auch bei Vorliegen einer induktiven Verbindung eine gepoolte Abrechnung der Entnahmestellen nach § 17 Abs. 2a StromNEV durchzuführen ist und hat in diesem Zusammenhang die Rechtsgrundlage für das Pooling bei kundenseitiger galvanischer Verbindung für unwirksam erklärt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2016.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 1 / 2016
Veröffentlicht: 2016-01-15
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Anmerkung zu LG Offenburg, Urt. v. 22.07.2015 – 5 O 10/15 KfH (von Stephanie Leutritz)