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Anmerkungen zur Prüfung und Aufsicht in der Sozialversicherung
Festvortrag zum 70-jährigen Jubiläum des Bayerischen Landesprüfungsamtes für Sozialversicherung

Betrachtet man den Namen der Institution, die heute ihr 70-jähriges Bestehen feiert, so springen drei Bestandteile ins Auge: Der wichtigste, ohne den es auch keine Prüfung gäbe, nämlich die Sozialversicherung als Prüfungsgegenstand, die Institution, die prüft, das Prüfungsamt und als Drittes nicht irgendeine Prüfinstitution, sondern die Institution des Landes, also des Freistaates Bayern. Das weist in einem Bundesstaat auf das Bund-Länder-Verhältnis und die damit verbundenen Probleme. Was im Namen des Prüfungsamtes nicht auftaucht, ist der Hinweis auf die Rechtsprechung, obwohl doch Aufsicht und Rechtsprechung im neunzehnten und in der ersten Hälfte des zwanzigsten Jahrhunderts untrennbar verbunden waren.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2019.10.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 10 / 2019
Veröffentlicht: 2019-10-04
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