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Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines baurechtswidrigen Offenstalls für Pferde

Der unter anderem für das Nachbarrecht zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 27.11.2020 entschieden, dass ein Grundstücksnachbar von dem anderen verlangen kann, die Pferdehaltung in einem Offenstall zu unterlassen, den dieser ohne Baugenehmigung und unter Verstoß gegen das öffentlich-rechtliche Gebot der Rücksichtnahme errichtet hat.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7776
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-02-23
Dokument Anspruch auf Unterlassung der Nutzung eines baurechtswidrigen Offenstalls für Pferde