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Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung einer ausgeschriebenen Stelle im öffentlichen Dienst

Art. 33 Abs. 2 GG.
§ 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX.
§ 241 Abs. 2 BGB.

Ein öffentlicher Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, eine ermessensfehlerfrei unbeschränkt ausgeschriebene Stelle außerhalb des nach Art. 33 Abs. 2 GG durchzuführenden Bewerbungs- und Auswahlverfahrens vorab einem schwerbehinderten Arbeitnehmer zuzuweisen, um dessen Anspruch auf Beschäftigung nach § 164 Abs. 4 Satz 1 Nr. 1 SGB IX zu gewährleisten.

BAG, Urt. v. 3.12.2019 – 9 AZR 78/19 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.09.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 9 / 2020
Veröffentlicht: 2020-08-25
Dokument Anspruch eines schwerbehinderten Arbeitnehmers auf Zuweisung einer ausgeschriebenen Stelle im öffentlichen Dienst