• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Anspruchsüberleitung und zivilrechtliche Durchsetzung nach § 93 SGB XII
Erläutert an ausgewählten Beispielen des Nießbrauchs-, Wohnungs- und Altenteilsrechts, der Schenkung und Ausstattung

Der Sozialhilferegress tritt häufig bei der Hilfe zur Pflege in stationären Einrichtungen auf, wenn der Sozialhilfeträger meist gegenüber engen Verwandten zivilrechtliche Ansprüche überleitet und anschließend durchsetzt. Dieser Beitrag beschreibt aus dem Blickwinkel der Sozialhilfeträger ausgehend von Vorüberlegungen zur Leistungsgewährung (I.) und einer Evidenzprüfung des Bestehens eines Anspruchs anhand von Beispielen (II.) die Überleitung nach § 93 SGB XII (III.), skizziert das Widerspruchs- und sozialgerichtliche Klageverfahren (IV.), ehe die anschließende zivilrechtliche Durchsetzung (V.) dargestellt wird. Der Beitrag basiert auf einem Vortrag, den der Verf. auf dem 3. Familienrechtstag der Deutschen Gesellschaft für Juristeninformation hielt. Der Vortragstext ist insbesondere mit zahlreichen Praxisbeispielen bewusst beibehalten worden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2022.08.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 8 / 2022
Veröffentlicht: 2022-08-03
Dokument Anspruchsüberleitung und zivilrechtliche Durchsetzung nach § 93 SGB XII