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Anzeigeverfahren bei Änderungen einer Hochspannungsfreileitung

§ 43 f EnWG, § 48 Abs. 1 Nr. 4 VwGO

1. Der Hessische Verwaltungsgerichtshof entscheidet im ersten Rechtszug auch über eine Entscheidung nach § 43 f EnWG, dass kein Plangenehmigungs- oder Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist.

2. Eine Änderung ist nicht unwesentlich i. S. des § 43 f EnWG, wenn ein Strommast nicht die Abstandsfläche nach der Hessischen Bauordnung wahrt.

(Leitsätze des Gerichts)

VGH Kassel, Urt. v. 12.12.2016 – 6 C 1422/14.T

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2017.02.12
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 2 / 2017
Veröffentlicht: 2017-03-15
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