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Arbeitnehmerfreizügigkeit und Anerkennung von Vordienstzeiten in Gesundheitsberufen
– zugleich Anmerkung zur Entscheidung des EuGH vom 28.4.2022, Rs. C-86/21 (Delia)

Im Gesundheitswesen, aber auch in anderen Branchen, knüpfen gesetzliche oder tarifvertragliche Regelungen ihre Rechtsfolgen oftmals an die Dauer der Betriebszugehörigkeit an. Dies betrifft insbesondere gestaffelte Entgeltsysteme, in denen die Eingruppierung in die nächste Gehaltsstufe abhängig von den beim Arbeitgeber geleisteten Arbeitsjahren ist. Erstmals musste der EuGH sich 1994 mit der Problematik befassen, damals noch in Bezug auf die Vorgängernorm des Art. 48 EWGV. Seitdem ist eine Vielzahl von Entscheidungen in diesem Bereich ergangen. Mit einer Ausnahme nahm der Gerichtshof in allen Fällen eine ungerechtfertigte Diskriminierung oder Benachteiligung der Arbeitnehmer an. Die neueste Konkretisierung seiner Rechtsprechung zur Anrechnung von Vordienstzeiten hat der EuGH in dem hier (S. 500 ff.) zu besprechenden Urteil in der Rechtssache Delia vorgenommen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7938.2022.11.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7938
Ausgabe / Jahr: 11 / 2022
Veröffentlicht: 2022-11-08
Dokument Arbeitnehmerfreizügigkeit und Anerkennung von Vordienstzeiten in Gesundheitsberufen