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Arbeitsförderung: Zulassung / Träger für Weiterbildung

§§ 77, 84 f. SGB III; AZWV

Die Bundesagentur für Arbeit war bei bis zum 31. 12. 2005 begonnenen Weiterbildungsmaßnahmen berechtigt, den Träger und die Maßnahme entweder allgemein oder inzident im Rahmen der Prüfung der individuellen Förderungsvoraussetzungen allein für diese Weiterbildung zuzulassen; eine solche Zulassung war auch nach Beginn der Maßnahme möglich.

Urteil des 7. Senats des BSG vom 18. 5. 2010 – B 7 AL 22/09 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Andreas Hänlein, Kassel

Seiten 330 - 336

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2011.06.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 6 / 2011
Veröffentlicht: 2011-06-10
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Dokument Arbeitsförderung: Zulassung / Träger für Weiterbildung