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Arbeitsstätten: Hohe Hürden für die Barrierefreiheit

„Variatio delectat“ (Vielfalt erfreut) sagten die alten Römer, um ihre sprichwörtliche Genusssucht in allen Lebensbereichen zu begründen. Völlig gegensätzlich dazu die Sichtweise des US- Autobauers Henry Ford, der vor gut 100 Jahren mit seiner „Tin Lizzy“ in den Vereinigten Staaten von Amerika eine Mobilität breiter Bevölkerungsschichten erreichte, obwohl es dieses, erstmals mittels Fließband-Technologie hergestellte Auto ohne all die heute gängigen, nur nach tausenden zu zählenden Ausstattungsvarianten, in nur einer einzigen Farbe zu kaufen gab: schwarz. Die seit dem Dezember 2018 in 21 verschiedenen Fassungen vorliegenden Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR), derzeit bestehend aus 19 monothematischen und zwei themenübergreifenden ASRen für „Barrierefreiheit“ (ASR V3a.2) und „Gefährdungsbeurteilung“ (ASR V.3) liegen, insbesondere was die Barrierefreiheit anbelangt, irgendwo dazwischen. Sie sind bunter als Fords „million-seller“, aber weitaus weniger Freude spendend als das bacchantische Leben am Tiber.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.06.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 6 / 2020
Veröffentlicht: 2020-05-25
Dokument Arbeitsstätten: Hohe Hürden für die Barrierefreiheit