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Atomausstieg-Ausgleichsregelungen nicht in Kraft getreten

Das BVerfG hat mit Beschluss vom 29.09.2020 (Atomausstieg II) entschieden, dass der Gesetzgeber mit der 16. AtG-Novelle seiner Pflicht aus dem BVerfG-Urteil von 2016 (Atomausstieg I) nicht nachgekommen ist, einen angemessenen Ausgleich für die vom Atomausstieg betroffenen Kraftwerke zu gewähren. Nach dem BVerfG ist die 16. AtG-Novelle bereits nicht in Kraft getreten. Die 2016 festgestellten Grundrechtsverletzungen werden damit perpetuiert. In einem energierechtlich relevanten, ausführlichen obiter dictum führt das BVerfG weiter aus, dass die vorgesehenen Ausgleichsregelungen in § 7f Abs. 1 AtG auch inhaltlich mit Blick auf zumindest drei Problemfelder nicht geeignet sind, einen mit Art. 14 Abs. 1 GG vereinbaren Ausgleich zu schaffen. Die bald zehn Jahre andauernde rechtliche Auseinandersetzung geht damit in die nächste Runde.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-14
Dokument Atomausstieg-Ausgleichsregelungen nicht in Kraft getreten