• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Auf den zweiten Blick sieht man (offenbar) besser … ?!
Anmerkung zu BGH XIII ZR 27/19

Die Transformation der (nationalen) Stromversorgung zu einem dezentralen, hauptsächlich auf erneuerbaren Energieträgern basierendem System ist in vollem Gange. Das in § 1 Abs. 2 EEG 2017 verankerte Ziel, den Anteil des aus Erneuerbaren Energien erzeugten Stroms am Bruttostromverbrauch bis zum Jahr 2025 auf 40 bis 45 Prozent zu steigern, war bereits im letzten Jahr erreicht. Dass der hierfür nötige Ausbau der Versorgungsnetze mit dieser nach wie vor sehr erfreulichen Tendenz vielfach nicht schritthalten kann, dürfte indes kein Geheimnis sein. Folge hieraus ist, dass jedes Jahr immense Mengen an regenerativen Stromerzeugungskapazitäten weg- bzw. abgeregelt werden, um die Netze nicht zu überlasten. Allein im Jahr 2018 verursachten entsprechende Maßnahmen der Netzbetreiber eine Ausfallarbeit von 5.403 GWh.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2020.05.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-15
Dokument Auf den zweiten Blick sieht man (offenbar) besser … ?!