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Aufarbeitung: Untersuchungsausschuss und Medien

In seiner 24. Sitzung der 19. Legislaturperiode hat sich der Verteidigungsausschuss im Deutschen Bundestag gemäß Art. 45 II GG als Untersuchungsausschuss konstituiert. Dies geschieht mit den Stimmen der Oppositionsfraktionen und bei Stimmenthaltung der Regierungsfraktionen. Der Ausschuss tritt in dieser Rolle als „1. Untersuchungsausschuss“ auf. Die Selbsteinsetzung wird wie folgt begründet: „Nach mehreren Berichten des Bundesrechnungshofes ist es im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg) beim Umgang mit externer Beratungs- und Unterstützungsleistung zu Rechts- und Regelverstößen gekommen, die nicht nur einzelne Projekte, sondern strukturelle Fragen sowie die Führungsstrukturen im BMVg betreffen. Nachfolgend sind in den Medien, weiteren Berichten, u. a. des Bundesrechnungshofes, und den Beratungen des Verteidigungsausschusses weitere Vorgänge im Geschäftsbereich des BMVg bekannt geworden, die den Verdacht begründen, dass es zu weiteren Rechts- und Regelverstößen hierbei gekommen ist und es strukturelle Mängel im Umgang mit Beratungs- und Unterstützungsleistungen gab.“ Damit einher geht der Auftrag an den Ausschuss „den Umgang mit externer Beratung und Unterstützung der Bundesregierung im Geschäftsbereich des BMVg seit Beginn der 18. Wahlperiode bis zur Einsetzung des Untersuchungsausschusses unter vertraglichen, rechtlichen, haushälterischen, geheimschutzrelevanten, militärischen, technologischen und politischen Gesichtspunkten zu untersuchen sowie die persönlichen und politischen Verantwortlichkeiten der Leitungsebene und die Aufklärungs- und Informationspraxis des Bundesministeriums der Verteidigung zu diesem Vorgang zu überprüfen.“

Seiten 53 - 263

Dokument Aufarbeitung: Untersuchungsausschuss und Medien