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Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten

Sicherheitsbeauftragte sind freiwillige Helfer des Arbeitgebers (siehe Heft 9). § 22 SGB VII und § 20 DGUV Vorschrift 1 übertragen ihnen eine Unterstützungsaufgabe − und sie sollen von Sicherheit „sich überzeugen“ und auf Unfall- und Gesundheitsgefahren für die Versicherten „aufmerksam machen“. Was bedeutet das konkret − und wie weit und streng ist die Pflicht?

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.10.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 10 / 2020
Veröffentlicht: 2020-09-29
Dokument Aufgaben und Pflichten der Sicherheitsbeauftragten