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Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit

Unter Auftrags(daten)verarbeitung versteht man die Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch einen Auftragnehmer (Auftragsverarbeiter) gemäß den Weisungen des Auftraggebers (hier: der Verein) auf der Grundlage eines schriftlichen oder elektronischen Vertrags (Art. 28 f. DSGVO). Der Verein gibt seine Verantwortung nicht ab, sondern behält ein umfassendes Weisungs- und Kontrollrecht.

Seiten 77 - 80

Dokument Auftragsverarbeitung und gemeinsame Verantwortlichkeit