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Aufwendungsausgleichsgesetz: Mutterschaftsgeld / Erstattungshöhe

§ 9 AAG; § 14 MuSchG

1. Eine Krankenkasse ist nicht befugt, durch Satzung die Höhe der Erstattung des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld zu beschränken.

2. Angebliche Rechtsverstöße bei Bemessung der Umlage – Verletzungen des Gleichheitssatzes und Äquivalenzstörungen im Verhältnis von Leistung und Umlageaufkommen – sind in Streitigkeiten über die Höhe der Mittelaufbringung zu überprüfen.

Urteil des 1. Senats des BSG vom 13. 12. 2011 – B 1 KR 7/11 R –

Anmerkung von Prof. Dr. Rolf Wank, Bochum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1864-8029.2013.01.09
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1864-8029
Ausgabe / Jahr: 1 / 2013
Veröffentlicht: 2013-01-10
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Dokument Aufwendungsausgleichsgesetz: Mutterschaftsgeld / Erstattungshöhe