• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht bei Vergleichen über Rückerstattungen von Netznutzungsentgelten

§§ 20 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2, 21 Abs. 1, 30 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3, 32 Abs. 1, 32 Abs. 3 EnWG, § 17 StromNZV, § 27 StromNEV, § 242 BGB

Netzbetreiber sind nicht verpflichtet, Vergleiche zu veröffentlichen oder sonst über diese Auskunft zu erteilen, durch die sie einzelnen Netznutzern Entgelte teilweise erstattet haben, um eine gerichtliche Prüfung der Entgelthöhe zu verhindern. Die Gewährung solcher Erstattungen begründet keinen Anspruch sonstiger Netznutzer auf vergleichbare Erstattungen.

(Leitsatz des Gerichts)

OLG Celle, Urt. v. 05.06.2014 – 13 U 144/13
vorgehend: LG Hannover, Urt. v. 24.07.2013 – 21 O 71/11

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2014.05.13
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 5 / 2014
Veröffentlicht: 2014-09-12
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Auskunfts- und Veröffentlichungspflicht bei Vergleichen über Rückerstattungen von Netznutzungsentgelten