Ausschluss aus dem Personalrat wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht
Art. 10, Art. 28 BayPVG
Versendet ein Personalratsmitglied durch E-Mail an alle Beschäftigten ein Wahlprotokoll über die Wahl der Personalratsvorsitzenden und die hierzu getätigten Äußerungen, so stellt dies eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht dar, die einen Ausschluss aus dem Personalrat rechtfertigen kann.
VG München, Beschl. v. 23.11.2021 – M 20 P 21.4154 –
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2022 |
Veröffentlicht: | 2022-04-22 |