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Ausschluss aus dem Personalrat wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht

Art. 10, Art. 28 BayPVG

Versendet ein Personalratsmitglied durch E-Mail an alle Beschäftigten ein Wahlprotokoll über die Wahl der Personalratsvorsitzenden und die hierzu getätigten Äußerungen, so stellt dies eine Verletzung der Verschwiegenheitspflicht dar, die einen Ausschluss aus dem Personalrat rechtfertigen kann.

VG München, Beschl. v. 23.11.2021 – M 20 P 21.4154 –

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2022.05.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7857
Ausgabe / Jahr: 5 / 2022
Veröffentlicht: 2022-04-22
Dokument Ausschluss aus dem Personalrat wegen Verstoßes gegen Verschwiegenheitspflicht