Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O-Versicherungen?
Zur Erforderlichkeit eines Selbstbehalts
Schon vor der sog. Mannesmann-Entscheidung des BGH wurde diskutiert, ob für die (aktienrechtliche) Zulässigkeit von D&O-Versicherungen die Vereinbarung eines Selbstbehalts erforderlich ist. Die überwiegende Rechtsauffassung verneint dies. Die BGH-Entscheidung vom 21.12.2005 führt zu keinem anderen Ergebnis.
Seiten 53 - 58
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.02.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2006 |
Veröffentlicht: | 2006-08-01 |