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Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O-Versicherungen?
Zur Erforderlichkeit eines Selbstbehalts

Schon vor der sog. Mannesmann-Entscheidung des BGH wurde diskutiert, ob für die (aktienrechtliche) Zulässigkeit von D&O-Versicherungen die Vereinbarung eines Selbstbehalts erforderlich ist. Die überwiegende Rechtsauffassung verneint dies. Die BGH-Entscheidung vom 21.12.2005 führt zu keinem anderen Ergebnis.

Seiten 53 - 58

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2006.02.07
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 2 / 2006
Veröffentlicht: 2006-08-01
Dokument Auswirkungen des sog. Mannesmann-Urteils des BGH auf die Zulässigkeit von D&O-Versicherungen?