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Automatisierte Entscheidungen nach der Datenschutz-Grundverordnung

Immer öfter fällen Algorithmen Entscheidungen, die das Geschäftsleben beeinflussen. Insbesondere bei der Betrugserkennung und -verhinderung verlassen sich viele Unternehmen auf Vorhersagen von Maschinen: Dabei entscheiden Algorithmen beispielsweise darüber, ob ein Kaufvorgang bei nicht ausreichend solventen Kunden gänzlich abgebrochen wird, unterschiedliche Zahlungsoptionen angeboten oder bestimmte Angebote angezeigt werden – oder auch nicht. Dies ist nach dem BDSG nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen erlaubt, was sich so auch in der Datenschutz-Grundverordnung fortsetzt.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2196-9817
Ausgabe / Jahr: 2 / 2016
Veröffentlicht: 2016-03-03
Dokument Automatisierte Entscheidungen nach der Datenschutz-Grundverordnung