Automatisierte Entscheidungen nach der Datenschutz-Grundverordnung
Immer öfter fällen Algorithmen Entscheidungen, die das Geschäftsleben beeinflussen. Insbesondere bei der Betrugserkennung und -verhinderung verlassen sich viele Unternehmen auf Vorhersagen von Maschinen: Dabei entscheiden Algorithmen beispielsweise darüber, ob ein Kaufvorgang bei nicht ausreichend solventen Kunden gänzlich abgebrochen wird, unterschiedliche Zahlungsoptionen angeboten oder bestimmte Angebote angezeigt werden – oder auch nicht. Dies ist nach dem BDSG nur in gesetzlich vorgesehenen Ausnahmefällen erlaubt, was sich so auch in der Datenschutz-Grundverordnung fortsetzt.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.02.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-03-03 |