B. AfA als vorab entstandene Werbungskosten
Zahlungen des Restitutionsberechtigten an den Verfügungsberechtigten im Restitutionsverfahren nach dem VermG zum Ausgleich von Instandsetzungs- und Modernisierungsaufwendungen an einem rückübertragenen Gebäude stellen Anschaffungskosten dar. Sie sind ab dem Jahr der Rückübertragung im Rahmen der AfA bei den Einkünften aus der Vermietung des rückübertragenen Gebäudes zu berücksichtigen, selbst wenn Mieteinnahmen erst im Folgejahr erzielt werden.
EStG § 7 Abs. 1 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. a, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 7, § 21 Abs. 1;
VermG § 1, § 3.
BFH-Urteil vom 11.1.2005 IX R 15/03
Seiten 177 - 178
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2005.06.07 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2005 |
Veröffentlicht: | 2005-06-01 |