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Baugewerbe im fiskalischen Zwielicht

In keiner anderen Branche wie dem Baugewerbe, mit Ausnahme vielleicht des Rotlichtmilieus und des sog. grauen Kapitalmarkts, wird penetrant in illegaler Weise operiert. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass legal operierende Anbieter, die sämtliche steuerlichen und sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen erfüllen, mit ihren „zu teuren“ Angeboten dem ruinösen Wettbewerb nicht standhalten können. Die Angehörigen dieser Branche sind also mehr oder weniger gehalten, zumindest im Graubereich zu operieren, um kostendeckende Erträge einfahren und somit überleben zu können. Zum anderen kommt hinzu, dass ausländische Billiganbieter mit minimalen Lohnkostenanteilen den Wettbewerb in massiver Weise verschärft haben. Insbesondere diese Anbieter halten sich oft nicht an die obig genannten deutschen Steuergesetze bzw. sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen. Dies hat quasi automatisch zur Folge, dass auch heimische Anbieter sich den Überbietungsmethoden der ausländischen Billiganbieter anpassen, um im Wettbewerb bestehen zu können.

Seiten 338 - 342

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2011.12.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2011
Veröffentlicht: 2011-11-28
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