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Bautagebuch ist keine Arbeitszeiterfassung
Wie die EU-Grundrechtscharta auf Arbeitszeitnachweise einwirkt

Der EuGH folgerte im Urteil vom 14. Mai 2019 aus dem europäischen Arbeitsschutz- und -zeitrecht die Pflicht zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeitnachweise. Das Arbeitsgericht Emden wendet im Urteil vom 20. Februar 2020 diese Rechtsgrundsätze auch im arbeitsgerichtlichen Vergütungsprozess an.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.01.08
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2199-7349
Ausgabe / Jahr: 1 / 2021
Veröffentlicht: 2021-01-01
Dokument Bautagebuch ist keine Arbeitszeiterfassung