Bautagebuch ist keine Arbeitszeiterfassung
Wie die EU-Grundrechtscharta auf Arbeitszeitnachweise einwirkt
Der EuGH folgerte im Urteil vom 14. Mai 2019 aus dem europäischen Arbeitsschutz- und -zeitrecht die Pflicht zu einem objektiven, verlässlichen und zugänglichen System der Arbeitszeitnachweise. Das Arbeitsgericht Emden wendet im Urteil vom 20. Februar 2020 diese Rechtsgrundsätze auch im arbeitsgerichtlichen Vergütungsprozess an.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2021.01.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-01-01 |