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Begrenzte Rationalität des Abschlussprüfers
Zum Einsatz von Entscheidungsheuristiken in der Abschlussprüfung am Beispiel der Ankerheuristik

Da Abschlussprüfer bei der Urteilsbildung einer nur begrenzten Rationalität unterliegen, hat das zur Folge, dass sie zur Bildung von Urteilen unbewusst unterschiedliche kognitive Faustregeln heranziehen. Aufgrund der mit Entscheidungsheuristiken einhergehenden Vereinfachung des zugrunde liegenden Entscheidungsproblems sind die derart gebildeten Urteile indes häufig verzerrt. Wie eine solche Entscheidungsverzerrung konkret aussehen kann, wird anhand der sog. Ankerheuristik beispielhaft erläutert. Es wird zudem exemplarisch gezeigt, mit welchen Konzepten die durch die Ankerheuristik hervorgerufenen Entscheidungsverzerrungen in ihrer Intensität vermindert resp. ganz vermieden werden können.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2014.02.10
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7792
Ausgabe / Jahr: 2 / 2014
Veröffentlicht: 2014-04-01
Dokument Begrenzte Rationalität des Abschlussprüfers