Behördensitz und Personalvertretungen
„Personalvertretungsrecht ist Organisationsfolgerecht.“ Dieses Mantra des Rechtsgebiets ist ebenso häufig zitiert wie problembeladen. Das Zitat setzt voraus, dass die Verwaltungsorganisation klar und eindeutig ist. Folgerichtig wird es schwierig, wenn die Organisation zweifelhaft ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7857.2020.02.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7857 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-01-27 |