• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Beschlagnahme von Anwaltsunterlagen im Rahmen einer Internal Investigation

Als im Herbst 2015 der sogenannte VW-Diesel-Skandal öffentlich bekannt wurde, beauftragte der Konzern die US-Kanzlei JonesDay mit einer sogenannten Internal Investigation zur Aufhellung der internen Vorgänge bei VW und den betroffenen Tochtergesellschaften. Die Staatsanwaltschaft in München ermittelte schon nach Veröffentlichung der Einigung von VW mit den US-Behörden gegen mögliche Verantwortliche bei Audi wegen Betruges und beschlagnahmte im Laufe der Ermittlungen auch Unterlagen der Kanzlei JonesDay, um Zugang zu den im Rahmen der internen Untersuchung erlangten Informationen zu erhalten. Beim Versuch, diese Ermittlungsmaßnahme für unzulässig zu erklären, scheiterten VW und die Kanzlei zunächst beim Landgericht München. Daraufhin erhoben VW, die Kanzlei JonesDay und drei einzelne Anwälte Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht mit dem Vorwurf, das Vorgehen der Justiz verletze ihre Grundrechte in verfassungswidriger Weise. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Beschlagnahme hatte zunächst insoweit Erfolg, als man in Karlsruhe entschied, dass die Auswertung der beschlagnahmten Unterlagen bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts auszusetzen sei. Da der Vorgang das Gericht ausführlicher und damit länger beschäftigte, als zunächst angenommen, hat das Gericht im Januar 2018 die Frist der Verwertungssperre um weitere sechs Monate verlängert.
Endlich hat das Gericht am 27. Juni 2018 entschieden. Keine der Verfassungsbeschwerden hatte Erfolg.
Für Verantwortliche in Unternehmen, die eine interne Untersuchung in Auftrag gegeben haben oder sie erwägen, muss sich deshalb die Frage stellen, ob es sich bei dem Streit vor dem Bundesverfassungsgericht um ein lautstarkes Geplänkel unter Juristen handelt, das nach dem bekannten Motto „ich habe Recht!“ geführt wurde, oder ob sich hinter den hier aufgeworfenen Fragen vielleicht doch zentrale Probleme für interne Ermittlungen in Deutschland verbergen, die für jedes Unternehmen von Belang sind, wenn es vor der Entscheidung steht, eine interne Untersuchung in Auftrag zu geben.

Seiten 379 - 397

Dokument Beschlagnahme von Anwaltsunterlagen im Rahmen einer Internal Investigation