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Besonderheiten der steuerlichen Bilanzierung bei Mitunternehmerschaften

– Zum Betriebsvermögen der Mitunternehmerschaft gehört auch das Sonderbetriebsvermögen der Gesellschafter.
– In bestimmten Fällen sind Ergänzungsbilanzen als rechnerische Korrekturposten zur Bilanz der Mitunternehmerschaft zu bilden.

Seiten 812 - 820

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