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Inhalt der Ausgabe 01/2019

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Fahrer in Transportbranche arbeiten besonders lange +++ Absturzunfälle im Handel: Besonders häufig verunglücken erfahrene Mitarbeiter +++ Zehn Tipps für wertvolle Mitarbeitergespräche +++ Mehr Flüchtlinge in der Ausbildung +++ GDA Arbeitsprogramm zeigt: Besichtigte Betriebe verbessern ihren Arbeitsschutz +++ Lebensstil wirkt sich stärker auf Schlaganfallrisiko aus als Gene +++ BEM-Beratung in Anbetracht neuer Belastungen +++ Die Potenzialanalyse „Arbeit 4.0” +++ BAuA-Arbeitszeit-Befragung: Trennung Privatleben und Arbeit +++

Schwerpunkt

Stress im Betrieb: Woran liegt es, wer ist betroffen? – Teil 1

Der durch „Stress“ ausgelösten körperlichen und vor allem psychischen Erschöpfung ihrer Beschäftigten vorzubeugen, ist einer der wichtigsten Herausforderungen für den Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Unternehmen geworden. Im ersten Teil eines zweiteiligen Artikels soll zunächst den Fragen nachgegangen werden, was die Gründe für Stress im Betrieb sind, wie verbreitet das Problem wirklich ist und welche Personenkreise besonders betroffen sind. Weiterhin wird gefragt, ob Beschwerden und Erkrankungen wirklich immer nur auf ganz bestimmte Arbeitsbedingungen im Unternehmen zurückzuführen sind. Und schließlich: Wie kann man herausfinden, wer im Betrieb wann, wo und warum unter Stress leidet?

Sprachbarrieren am Arbeitsplatz

Arbeitskontexte gestalten sich in Zeiten eines freien und entgrenzten Europas zunehmend interkulturell. Dies führt zu einer erhöhten Sprachenvielfalt am Arbeitsplatz und birgt zusätzlichen arbeitsschutz- und gesundheitsrechtlichen Handlungsbedarf durch die zuständigen Akteure.

Unternehmensstrategien im BGM

Verantwortliche im Betrieblichen Gesundheitsmanagement sehen sich oft mit dem Problem konfrontiert, dass eingeführte Gesundheitsmaßnahmen von den Mitarbeitenden nicht oder unzureichend genutzt werden. Unzählige Vorträge handeln von den notwendigen Bemühungen, diesem Phänomen auf den Grund zu gehen.

ISO 45001 – was fordert die neue Norm?

Am 12. März 2018 wurde die neue ISO Norm 45001 veröffentlicht und löst somit den alten Standard OHSAS 18001 mit einer dreijährigen Übergangsfrist ab. Auch wenn der neue Standard dank seiner Kompatibilität zu anderen Managementsystemen wie z. B. der ISO 9001 oder ISO 14001 eine einheitliche Struktur aufweist, stellt sich den Unternehmen jedoch die Frage, welche Änderungen und Forderungen von ihnen nun verlangt sind?

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Treppensicherheit – Ist „Abkupfern“ erlaubt?

Unter „Abkupfern“ versteht man im Allgemeinen den Gedankenklau, das Abschauen oder das Nachmachen bereits erarbeiteter Lösungen. In technischen Bereichen stellen sich sofort patentrechtliche Fragen. Auf dem Gebiet des Arbeits-, Gesundheits- und Brandschutzes gibt es patentrechtliche Fragen in aller Regel nicht. Ganz im Gegenteil, sehr großzügig werden bewährte Lösungen zur Verfügung gestellt und veröffentlicht. Das ist vernünftig und sinnvoll, weil es letztendlich um die Gesundheit und das Leben von Menschen geht. Viele Sicherheitsfachkräfte lassen sich von dem Gedanken leiten: Der Erfahrungsaustausch ist immer die preiswerteste und beste Investition.

Unfallversicherung | Recht

Der Radlader ohne Konformitätsvermutung

Im Fall des Landgericht (LG) Erfurt kaufte der Kläger von der Beklagten im Mai 2008 einen in China hergestellten Radlader für € 21.500,–. Die Verkäuferin legte trotz Mahnung mit Fristsetzung keine „Betriebserlaubnis und Konformitätserklärung“ vor: Die „geforderten Unterlagen könnten nicht beigebracht werden“. Der Käufer klagte im April 2012 auf Rückabwicklung des Kaufvertrages. Im Laufe des Rechtsstreits legte die beklagte Verkäuferin eine „Verifications of MD Compliance“ und „Declarations of Conformity“ vom 20.05.2008 und vom 05.03.2014 vor.

Die rabiate Chefin: ein Fall zur Abgrenzung des „privaten“ vom „betrieblichen“ Handlungsbereich

Der Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung erfasst grundsätzlich nur den „betrieblichen“ Handlungsbereich sowie zusätzlich noch die in §§ 2, 3 und 6 SGB VII aufgelisteten sonstigen Tätigkeiten (als Schüler und Student, als Lebensretter, u. v. a.). „Privates“ oder „eigenwirtschaftliches“ Handeln ist von diesem Schutz ausgeschlossen, wobei dieser Ausschluss – wie die zweite der hier aufgeführten aktuellen Gerichtsentscheidungen belegt – auch sehr weitreichend sein kann.

Service

Marktplatz

+++ Gesundheitsdienstleister move UP GmbH mit Excellence Award ausgezeichnet +++ Sicher ein- und ausgedeckelt +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

+++ Jährliche Unterweisung von Hubarbeitsbühnen-Bedienern +++ Handbuch Mensch-Roboter-Kollaboration +++ Arbeits- und Organisationspsychologie +++

Interview: Gewerbeaufsicht im Arbeitsschutz

Die Aufgaben der Gewerbeaufsicht sind komplex und reichen vom technischen bis hin zum sozialen Arbeitsschutz. Wie sieht bei Ihnen ein typischer Arbeitstag aus?

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2019.01
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 1 / 2019
Veröffentlicht: 2019-01-07
 

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