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Inhalt der Ausgabe 03/2018

Editorial

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Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Ruhezeit im Lkw – Europäischer Gerichtshof bestätigt Verbot +++ Entzündungsfördernde Ernährung erhöht das Risiko für Darmkrebs +++ Beitragsfreie Kita-Betreuung führt nicht dazu, dass Frauen mehr arbeiten +++ Glücksexperiment in Belgien – 30 Tage gute Laune +++ Gesundheits-Check am Arbeitsplatz – Unternehmensnahe BKK starten Präventionskampagne +++ Hilfen für die akustische Gestaltung von Büros – DGUV Information 215-443 +++ Prämien für sichere Arbeit +++ Ermittlung wegen fahrlässiger Tötung – Gravierende Arbeitsschutz-Mängel auf Pützchens Markt in Bonn +++

Schwerpunkt

Arbeitsschutz beim Schweißen: Mit Spannung und Widerstand ist zu rechnen

Beim Lichtbogenhandschweiß-Verfahren muss der Schweißer diverse Gefahrenquellen berücksichtigen. Das gilt besonders für die Gefährdung durch Elektrizität.

Ein falscher Schritt und das Leben gerät aus dem Tritt – Absturz und PSAgA

Unfälle am Arbeitsplatz gehören leider zur Lebenswirklichkeit. Im Büro zu arbeiten ist im Vergleich zu Baustellen oder dem produzierenden Gewerbe weniger gefährlich. Arbeiten in der Höhe gelten als besonders gefahrvoll. Sendemasten, Brückenpylone, Industrie-Schornsteine, Windpark-Anlagen müssen erbaut und montiert werden, Bäume beschnitten werden. Also arbeiten die Berufe Gerüstbauer, Dachdecker, Maurer, Forstarbeiter usw. als Bauarbeiter auf den vielseitigsten Baustellen immer mit dem Risiko des Absturzes.

Ein gemeinsamer Weg: kommmitmensch

kommmitmensch – so heißt die neue Präventionskampagne, die Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeinsam mit ihrem Spitzenverband initiiert haben. Der Startschuss fiel am 18. Oktober 2017 auf der Arbeitsschutzmesse A+A in Düsseldorf. kommmitmensch ist die Einladung zu einem werteorientierten Dialog über die „Kultur der Prävention“.

Psychische Gesundheit am Arbeitsplatz

In Köln diskutierten Experten zum Thema psychische Gesundheit am Arbeitsplatz in der „PsyGA-Arena“ und stellten sich die wichtige Frage, weshalb bisherige Bemühungen nicht durchdringen. Gastgeber waren das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und der BKK-Dachverband.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Teleskopstapler sicher betreiben – Teil 3

Teleskopstapler sind äußerst flexible Maschinen. Sie ermöglichen den Lastentransport wie auch den Warenumschlag im betrieblichen Alltag. Durch verschiedene Anbaugeräte lassen sich mit Teleskopstaplern vielfältige Arbeitsaufgaben bequem und sicher bewältigen. Jedoch muss der Einsatz von Teleskopstaplern umsichtig geplant und sorgsam durchgeführt werden, um Schäden und Unfälle konsequent zu vermeiden.

Unfallversicherung | Recht

Das neue Mutterschutzgesetz 2018 – Teil 7

Am 29.05.2017 wurde im Bundesgesetzblatt das „Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts“ veröffentlicht. Mit der Veröffentlichung fanden langwierige Reformbemühungen ein Ende. Das alte Mutterschutzgesetz von 1952 wurde der heutigen Arbeitswelt nicht mehr gerecht. Ein wesentlicher Aspekt ist heute, der Mutter während der Schwangerschaft, in der unmittelbaren Zeit danach und während der Stillzeit die Möglichkeit zu geben, ihre Beschäftigung fortzusetzen.

Der Unfall an der ungesicherten Rollenhubbühne

2009 kaufte ein Unternehmen eine Rollenhubbühne. Vor Inbetriebnahme der Maschine fand ein sicherheitstechnisches Gespräch vor Ort mit Vertretern der Berufsgenossenschaft (BG) und der Herstellers/Verkäufers statt. Die BG wies in einem Schreiben an den Käufer darauf hin, dass die „darin enthaltenen Vorschläge und Empfehlungen den Hersteller nicht von seiner Verpflichtung zu einer umfassenden Beurteilung der Risiken und Gefährdungen der Maschine befreien“. 2011 verletzte sich der Arbeitnehmer A schwer an der linken Hand. Er griff bei laufender Maschine zwischen Ausricht- bzw. Anschlagschieber und Hubtisch, um ein aus dem Stapelmagazin heruntergefallenes Brett herauszuziehen.

Die im Betrieb zerbrochene Kaffeetasse

Das Kaffeetrinken im Betrieb gehört als sog. eigenwirtschaftliche Tätigkeit grundsätzlich zum unversicherten Privatbereich der Beschäftigten, es sei denn, besondere betriebliche Belastungen (Arbeiten bei Hitze, etc.) erforderten eine zusätzliche Aufnahme von Getränken. Unabhängig davon kann aber auch bei sonstigen Fallgestaltungen – wie z. B. bei sog. „gemischter Tätigkeit“ – Versicherungsschutz bestehen, wie beispielhaft das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) mit seinem Urteil vom 18.10.2017 – L 10 U 453/17 – belegt.

Service

Marktplatz / Arbeitsschutz von A–Z

+++ Arbeitsschutz-Software für systematisches Compliance-Management: Expertenaustausch in Dresden +++ Jetzt ist es amtlich: Die Normen EN 131-1+2 sind in Kraft. Das ändert sich für Händler. +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

Interview: Betriebliche Suchtprävention

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2018.03
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 3 / 2018
Veröffentlicht: 2018-03-02
 

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