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Inhalt der Ausgabe 04/2023

Editorial

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Inhalt

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Aktuelles

Aktuelles

+++ Mütter, deren Partner Elternzeit nehmen, kehren meist schneller in den Arbeitsmarkt zurück +++ 2,9 % mehr Beschäftigte im Gesundheitswesen im Jahr 2021 +++ BAG: Gleicher Lohn ist keine Verhandlungssache +++ Back to Büro +++ Rekordwert bei den Krankschreibungen +++ Personal unter Palmen: Darauf müssen Arbeitgeber bei Remote Work im Ausland achten +++ Wo arbeitet es sich für Frauen in Europa am besten? +++ Berufstätige Frauen bei Digitalisierung im Nachteil – „Gender Digital Gap“ könnte Geschlechterungleichheit erhöhen +++ GDA-Jahresbericht 2022 online +++ Bundesinnenministerium ruft zur Bewerbung für den Förderpreis Helfende Hand2023 auf +++ Junge Männer haben grundsätzlich Interesse, im sozialen Bereich zu arbeiten – es gibt aber Hürden +++ Fachkräftemangel im öffentlichen Dienst massiv +++ Häufig lange unbemerkt: Die Schwerhörigkeit im Alter +++

Schwerpunkt

Gefahrstoffe auf Baustellen

Auf Baustellen wird heutzutage viel mehr mit chemischen Gefahrstoffen gearbeitet als die meisten denken. Das sind u.a. mineralische Bindemittel, Klebstoffe und Dichtmassen. Zu den populären Irrtümern im Arbeitsschutz gehört auch: „Gefahrstoffe erkennt man am Geruch“. Es stellen sich beim Thema auch Fragen wie „Welche Projektleiter/Bauleiter haben Schulungen, z. B. einer BG, zu Gefahrstoffen besucht?“. Es mangelt nicht an Handlungshilfen für Unternehmer und Baustellenführungskräfte, jedoch fehlt es an aktiver Auseinandersetzung mit dem Thema. Wer und wo sind die Experten auf den Baustellen, die diese Themen praxisnah und gesetzeskonform in die Hand nehmen?

Prüfdaten zu Umweltgefahren (ÖKOTOX- Daten) – Umweltschutz ist nicht zuletzt auch ein betriebliches Thema

Im März 2022 ist ein Buch des Autors dieses Beitrags unter dem Titel „Gefahrstoffschutz – Grundlagen der betrieblichen Praxis“ beim Erich Schmidt Verlag erschienen. Der vorliegende Beitrag stellt eine angepasste und aktualisierte Fassung eines Kapitels dieses Werks dar. Prüfdaten zu physikalisch-chemischen, toxischen und ökotoxischen Stoffeigenschaften sind eine entscheidende Basis für den Gefahrstoffschutz. Es gibt eine Vielzahl unterschiedlicher wissenschaftlich ausgearbeiteter Prüfmethoden. Der betriebliche Praktiker im Arbeitsschutz sollte einen Überblick über die wichtigsten Prüfmethoden und die Verwertung der entsprechenden Prüfdaten haben. So kann er z. B. erkennen, wie Einstufungen von Stoffen und Gemischen zustande kommen.

Organisation | Arbeit | Gesundheit

Eignungsuntersuchungen – Rechtmäßigkeit von Routineuntersuchungen

Ärztliche Eignungsuntersuchungen bilden unverändert einen nicht unwesentlichen Teil des arbeitsmedizinischen Handelns ab. Das deutsche Recht fordert hier eine klare Abgrenzung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. Nach wie vor fehlt es in Bezug auf die rechtliche Zulässigkeit „anlassloser“ Routineuntersuchungen aber an obergerichtlicher Rechtsprechung. Die herrschende Meinung in der Rechtsliteratur sowie erster Instanzgerichte gehen allerdings unter gewissen Voraussetzungen davon aus, dass entsprechende Eignungsuntersuchungen zulässig sind. Nachfolgend soll die Rechtslage näher erläutert werden.

Ist eine ärztliche Eignungsuntersuchung für Fahr- und Steuerpersonal verpflichtend?

Immer wieder kommt in Betrieben die Frage auf, ob für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bspw. von Gabelstaplern, Kranen oder Baumaschinen eine Eignungsuntersuchung durch einen Arzt verpflichtend ist.
In der betrieblichen Praxis wird vielerorts vor dem erstmaligen Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal die sogenannte G 25-Untersuchung von einem Arbeitsmediziner oder dem Betriebsarzt durchgeführt, um die körperliche Eignung festzustellen. Der Kurzname „G 25“ steht dabei für die Untersuchung nach dem DGUV Grundsatz 25 mit dem Titel „Fahr-, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“. Ob diese Untersuchung für Unternehmer verpflichtend ist und was sich kürzlich dahingehend geändert hat, erfahren Sie in diesem Artikel.

Arbeitsschutz in Kitas: Was sind die Ursachen für den hohen Krankenstand?

Multitasking, ein konstant hoher Lärmpegel, Konflikte mit den Eltern, neue Aufgabenfelder infolge der zunehmenden Heterogenität der Kinder und hohe physische Belastungen führen zu immer mehr Stress bei Erzieherinnen und Erziehern in Kindertagesstätten (Kitas). Liegt die hohe Krankenquote beim pädagogischen Personal auch an mangelndem Arbeits- und Gesundheitsschutz in den Einrichtungen?

Meinung

Ein Gedankenbeitrag des BBGM e. V. zu Frühverrentung und Renteneintrittsalter

Ein Beitrag zur Perspektiverweiterung der Politik um die Diskussion der Verschärfung der Frühverrentung und des Renteneintrittsalters ab 67 und höher.
Vor dem Hintergrund der Demografie und dem daraus entstehenden Fachkräftemangel bleibt die Frühverrentung ein bedeutsames politisches, aber nicht zwangsläufig gesundheitswissenschaftliches Thema. Während die Politik in der Frühverrentung ein schnelles Instrument zur Pufferung der Fachkräftesituation sieht, erachten Gesundheitswissenschaftler und Verbände die Frühverrentung als Indikator unzureichender Arbeitsbedingungen. Die politische Diskussion steht umso mehr in der Verantwortung eine umfassende und genaue Betrachtung der Sachlage vorzunehmen, möchten sie die Frühverrentungsquoten nachhaltig positiv beeinflussen.

Unfallversicherung | Recht

Ohne Erfüllung aller Arbeitsschutzpflichten zur Notfallorganisation keine Arbeitsfreistellung wegen Sicherheitsrisiken

Der Kläger (E) ist mit einem Grad der Behinderung von 70 schwerbehinderter Mensch und arbeitet in einem Büroraum innerhalb einer Lagerhalle. „Da in der Halle explosionsgefährdete Materialien lagern, ist die Arbeitgeberin verpflichtet, bei Bestehen einer akuten Gefährdungslage eine rechtzeitige Evakuierung der Gebäude zu gewährleisten.“ Im Bericht einer arbeitsmedizinischen Untersuchung heißt es zu E: „Der Sammelplatz kann in angemessener Zeit nicht erreicht werden“ und „das zeitnahe Verlassen des Gebäudes ohne technische Hilfsmittel nicht möglich“.

Unversicherte Selbständige und versicherte Unselbständige

Der Unfallversicherungsschutz besteht bei – unselbständig tätigen – Arbeitnehmern quasi automatisch nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII in Verbindung mit §7 Abs. 1 SGB IV, nicht aber bei – als Unternehmer – nach § 6 SGB VII selbständig tätigen Personen, bei denen der Abschluss einer freiwilligen Unfallversicherung erwartet wird. Die Abgrenzung dieser Personengruppen bietet zumeist keine Schwierigkeiten, wohl aber bei durch spezielle Vertragsgestaltungen geschaffenen besonderen Beziehungen.

Service

Marktplatz

+++ Fachkräftemangel? Das „zieht“ Profis an +++ Kein Drahtseil-Akt: Binar NEO 30 +++ Interflex und plano: Zusammenschluss für ein starkes Workforce Management +++

Produkte / Dienstleistungen / Medien

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2023.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 4 / 2023
Veröffentlicht: 2023-03-31
 

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