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Bilanzpolitik zur Beeinflussung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten

Die Ermittlung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten greift punktuell auf das Zahlenwerk der IFRS-Rechnungslegung zurück. Dabei ist der Einfluss der IFRS-Rechnungslegung nicht auf die Quantifizierung der Eigenmittel begrenzt, sondern ist auch bei der Bestimmung des Gesamtrisikobetrags zu beobachten. Betroffen sind vor allem das harte Kernkapital, welches u.a. durch das bilanzielle Ergebnis tangiert wird, und das Kreditrisiko, bei dessen Ermittlung Positionswerte auf Basis von bilanziellen Buchwerten abgeleitet werden. Aber auch das operationelle Risiko fußt auf den Abschlüssen der Institute. Folglich kann durch in der IFRS- Rechnungslegung vollzogene Bilanzpolitik grundsätzlich gezielt Einfluss auf die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten genommen werden. Aus diesem Grund sollen nachfolgend die für die vorliegende Arbeit relevanten Grundlagen der Bilanzpolitik dargestellt und die aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten in deren Kontext gesetzt werden.
Bilanzpolitik wird verstanden als die durch das jeweilige rechnungslegende Institut zielgerichtete Gestaltung und Darstellung des Jahresabschlusses im Rahmen seiner rechtlichen Möglichkeiten. Sie wird zum einen betrieben, um den Rechnungslegungsadressaten ein bestimmtes Bild des bilanzierenden Instituts zu vermitteln und sie hinsichtlich ihres institutsbezogenen Verhaltens zu beeinflussen (publizitätspolitische Ziele). Jahresabschlusspolitik steht damit in einem Konflikt mit dem proklamierten Zweck der IFRS-Rechnungslegung, entscheidungsnützliche Informationen für ihre Adressaten zu generieren. Denn entscheidungsnützliche Informationen zeichnen sich durch ihre Relevanz und ihre glaubwürdige Darstellung aus, wobei eine glaubwürdige Darstellung durch eine vollständige, neutrale und fehlerfreie Präsentation der Jahresabschlussinformationen sichergestellt werden soll.

Seiten 87 - 199

Dokument Bilanzpolitik zur Beeinflussung der aufsichtsrechtlichen Kapitalquoten