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Bilanzsteuerliche Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für individualisiertes Einheitsleergut („Brunneneinheitsflaschen“) bei Mineralbrunnen – Teil IV –
Zugleich Anmerkung zum Urteil des Hessischen FG v. 23.3.2011 4 K 1065/07

Die buch- und bilanzmäßige sowie die steuerliche Behandlung des Mehrwegleerguts und der Pfandgelder in der Getränkeindustrie sind seit einiger Zeit Gegenstand einer eingehenden Diskussion. Der nachfolgende Beitrag gibt eine Übersicht über die aktuelle Entwicklung, hervorgerufen durch die Finanzverwaltung und die Rechtsprechung, zur bilanzsteuerlichen Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für Mehrwegleergut einschließlich der Praxisprobleme bei Anwendung der Rechtsgrundsätze. Der Beitrag geht insbesondere auf folgende Aspekte ein:

Die Untersuchung zielt zum einen auf die Klärung, wie die Rechtsgeschäfte des sog. Mehrwegflaschen-Pfandsystems einzuordnen sind, soweit es einerseits um die neben den veräußerten Getränken abgegebenen Mehrweggebinde und Kisten und andererseits um die Erhebung eines Pfandgeldes bei ihrer Herausgabe geht. Der nachfolgende Beitrag dient vor diesem Hintergrund zum anderen dem Zweck, die Grundsätze zur buchhalterischen Erfassung und zur handels- und steuerrechtlichen Behandlung der Pfandgelder – insbesondere bei Mineralbrunnen – darzustellen, um dem Bilanzaufstellenden und dem Prüfer Hilfestellungen zu geben.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2012.09.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 9 / 2012
Veröffentlicht: 2012-08-30
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Dokument Bilanzsteuerliche Behandlung erhaltener und gezahlter Pfandgelder für individualisiertes Einheitsleergut („Brunneneinheitsflaschen“) bei Mineralbrunnen – Teil IV –