Billigkeitserlass bei fehlerhaften Rechnungen
AO § 163 UStG § 14c UStG a. F. § 14 Abs. 2 und 3 MwStSystRL Art. 203 Richtlinie 77/388 Art. 21 Nr. 1 Buchst. c
Ein Billigkeitserlass kann gerechtfertigt sein, wenn sich zwei Unternehmer ausgehend von den zivilrechtlichen Vereinbarungen aufgrund eines gemeinsamen Irrtums über die zutreffende steuerrechtliche Beurteilung vor höchstrichterlicher Klärung einer Streitfrage ohne Missbrauchs- oder Hinterziehungsabsicht gegenseitig Rechnungen mit unzutreffendem Steuerausweis erteilen und aufgrund der Versteuerung der jeweils zu Unrecht gesondert ausgewiesenen Steuerbeträge bei einer Gesamtbetrachtung keine Gefährdung des Steueraufkommens vorliegt.
BFH-Urteil vom 27. September 2018 – V R 32/16
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2019.05.09 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-789X |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-05-06 |