• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Bindungswirkungen und Rechtsnatur der Bundesfachplanung

Die Übertragungsnetzbetreiber gehen in ihrem gemeinsamen Netzentwicklungsplan für 2012 davon aus, dass sie in den kommenden zehn Jahren rund 2.800 km neue Leitungstrassen errichten und rund 2.900 km bestehende Leitungstrassen optimieren und verstärken müssen. Beschleunigung des Netzausbaus verspricht das NABEG durch die Planung von Trassenkorridoren, innerhalb derer später die jeweiligen Leitungen verlaufen. Ihre verbindliche Festlegung soll Planungs- und Rechtssicherheit für die Vorhabenträger stiften.
Trassenkorridore für Leitungen des Übertragungsnetzes, die Grenzen der Bundesländer bzw. der Bundesrepublik überspannen oder Offshore-Anlagen anbinden, muss der jeweilige Betreiber fortan zentral bei der Bundesnetzagentur beantragen sowie prüfen und genehmigen lassen. Die Beurteilung geeigneter Raumkorridore war bisher Aufgabe der Raumordnung der Länder. Mit der Bundesfachplanung auf Bundesebene sollen langwierige Abstimmungsprozesse oder widersprüchliche Planungen von Bundesländern und Staaten bei der Trassenplanung der Vergangenheit angehören und die Planfeststellung verbindlich vorbereitet werden.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.2194-5837.2013.03.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2194-5837
Ausgabe / Jahr: 3 / 2013
Veröffentlicht: 2013-05-13
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Bindungswirkungen und Rechtsnatur der Bundesfachplanung