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Inhalt der Ausgabe 02/2021

Editorial

17. November 1995,

Inhalt

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Bodenbewusstsein / Aktuell

Lössboden – Boden des Jahres 2021 in Deutschland und der Schweiz

Der Lössboden wurde zum Boden des Jahres 2021 in Deutschland und der Schweiz gekürt. Die Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe hat in Partnerschaft mit dem Kuratorium Boden des Jahres diese Aufgabe in Deutschland übernommen. Löss als Lockersediment steht als Synonym für eine Bodenformenfamilie von Bodenbildungen aus Löss, die eine hohe Fruchtbarkeit und Ertragssicherheit auszeichnet. Gute Bearbeitbarkeit, eine hohe bis sehr hohe Speicherfähigkeit für pflanzenverfügbares Wasser und ein gutes Vermögen Pflanzennährstoffe austauschbar zu speichern, sind typisch für Pararendzinen, Schwarzerden, Parabraunerden und Kolluvisole aus Löss. Damit sind Böden aus Löss bevorzugte Ackerstandorte, die dennoch sensibel genutzt werden wollen, damit sie ihre guten Kultureigenschaften erhalten können.

Planung / Kompensationsmassnahmen

Bodenbezogene Kompensation von Eingriffen

Die 2018 in Hessen per Erlass eingeführte Arbeitshilfe zur Ermittlung des Kompensationsbedarfs bei Eingriffen in das Schutzgut Boden wird bei kommunalen Planvorhaben sowie in Planungs- und Genehmigungsverfahren außerhalb der Bauleitplanung zunehmend eingesetzt. Die Arbeitshilfe wurde frühzeitig im Rahmen von Schulungen, Tagungen und Exkursionen kommuniziert. Dabei wurde eine Reihe von Detailfragen besonders intensiv diskutiert, die im Beitrag aufgegriffen werden. Insgesamt hat die Arbeitshilfe teilweise bei Kommunen, Vorhabenträgern, Behörden und Planungsbüros aber bereits zu großen Fortschritten in der Praxis geführt. Im Artikel werden hierzu einige Beispiele vorgestellt.

Bodenverwertung / Neophyten

Neophytenrückstände in Böden

Die Notwendigkeit, Böden mit Neophyten-Beständen einer externen Verwertung zuzuführen, stellt die Bauwirtschaft in den letzten Jahren zunehmend vor Probleme. Als invasive Neophyten werden aus fremden Herkunftsgebieten eingetragene Pflanzenarten bezeichnet, die aufgrund starken Wachstums heimische Pflanzen verdrängen. Die gezielte Verbreitung ist gesetzlich verboten. Geeignete Verwertungsmöglichkeiten für auf Baustellen anfallendes Bodenmaterial (im bautechnischen Sinne Bodenaushub), das mit Rückständen von invasiven Neophyten belastet ist, stehen außerhalb des eigenen Bauvorhabens selten zur Verfügung. Die möglichen Bekämpfungsmaßnahmen sind zeit- und kostenaufwändig. Auch wenn das Bodenmaterial chemisch unbelastet ist, wird es daher oft deponiert oder verbrannt.

Bodenklassifikation / Urbane Böden

Bodenkartierung im urbanen Umfeld

Böden im urbanen und peri-urbanen Raum werden durch Baumaßnahmen und hohen Nutzungsdruck besonders in Anspruch genommen. Die bodenkundlichen Gegebenheiten, hohe Heterogenität der Stadtstrukturtypen und Substrate sowie der ständige Wandel in einer Metropole wie Berlin erfordern es, eine verbesserte und an die stadtspezifischen Besonderheiten angepasste Kartierung der Böden vorzunehmen. Zwischen 2016 und 2020 wurde aus diesem Grund in Ergänzung zur Bodenkundlichen Kartieranleitung (KA5) und weiteren Leitfäden eine Anleitung zur Aufnahme von Böden des urbanen Raumes für das Land Berlin entwickelt.

Angemerkt und Zugespitzt

Mantelverordnung: Gratwanderung mit Absturz in der Seehofer-Wand!

Im Jahr 2008 durfte ich in der Zeitschrift Bodenschutz ein Editorial zur damals noch so genannten „Verordnung zur Verwertung mineralischer Abfälle“ verfassen, das den Titel „Gratwanderung noch nicht am Ziel!“ hatte. Der Beitrag endete mit der Aussage: „Der Weg hin zu einem umfassenden vorsorgenden Bodenschutz ist lang, steil und beschwerlich, aber die Ziele verlieren wir nicht aus dem Blick“. Ist die damals angesprochene, viel, viel länger als erwartet dauernde Gratwanderung jetzt mit einem jähen Absturz zu Ende gegangen?

Service

Forum

+++ „So geht Zukunft“ +++ Memorandum Bodenversiegelung der Aktionsplattform Bodenschutz +++ Bodenentdeckungspfad „Mensch trifft Boden“ +++

BVB-Nachrichten

+++ Neuer Feldbodenkunde Refresherkurs auch in 2021 +++

Impressum

Impressum

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-7741.2021.02
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-7741
Ausgabe / Jahr: 2 / 2021
Veröffentlicht: 2021-05-12
 

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