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Bonner Bundesoberbehörde für Steuern feiert Jubiläum

Das frühere Bundesamt für Finanzen (BfF) wurde am 03. September 1971 als Bundesoberbehörde mit Sitz in Bonn-Bad Godesberg gegründet und nach seiner Auflösung zum 31. Dezember 2005 am 01. Januar 2006 nahtlos in das heutige Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) – ebenso eine Bundesoberbehörde – umgewandelt (§ 1 Nr. 2 FVG).
Grundlage war der Organisationserlass des seinerzeitigen Bundesministers für Wirtschaft und Finanzen vom 03.09.1971 zur Gründung einer Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Finanzen unter der Bezeichnung „Bundesamt für Finanzen“ mit Sitz zunächst in Bonn-Bad Godesberg, im Januar 1983 sodann Umzug der Abteilungen Bundesbetriebsprüfung und Steuern von dort nach Bonn-Beuel. Dieser Erlass gliederte zugleich die „Zentrale Bundesbetriebsprüfungsstelle – Steuer“ in das Bundesamt ein und übertrug ihr auch die Aufgaben nach der „Verordnung über die Erstattung von Umsatzsteuer an ausländische ständige diplomatische Missionen und deren Mitglieder“ vom 3. April 1970 ebenso wie die bis dahin von den Landesbehörden wahrgenommene Aufgaben nach § 5 Abs. 1 FVG auf das Bundesamt der Finanzen, weiterhin wurde das Bundesamt für Finanzen mit der Aufgabe der Entlastung von deutschen Abzugssteuern (Erstattung und Freistellung) aufgrund von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) beauftragt. Der Personalbestand des Bundesamtes für Finanzen betrug anfangs 103 Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen.

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1868-789X.2022.12.04
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1868-789X
Ausgabe / Jahr: 12 / 2022
Veröffentlicht: 2022-12-15
Dokument Bonner Bundesoberbehörde für Steuern feiert Jubiläum