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Inhalt der Ausgabe 11/2012

Editorial

Editorial

Inhalt

Inhaltsverzeichnis

Aktuelles

Aktuelles

+++ Stress durch ständige Erreichbarkeit: Klare Absprachen fehlen +++ Ernährungstipps für Schichtarbeitende +++ Gefahrstoffe am Arbeitsplatz: Entwicklungen bei Probenahme und Analytik +++ Neues Infoportal „Gase unter Druck“ +++ Zahl der Arbeitsunfälle im ersten Halbjahr 2012 gesunken +++ EU-OSHA unterstützt das Europäische Jahr für aktives Altern +++ Gute Praxisbeispiele für betriebliche Verkehrssicherheit gesucht +++ Deutscher Arbeitsschutzpreis 2013: Jetzt bewerben +++

Rechtskataster aktuell

Neue oder aktualisierte Regelwerke und Hilfestellungen zur Arbeitssicherheit

Betriebliche Prävention

Sag‘s einfach im Arbeitsschutz

„Also lautet der Beschluss, dass der Mensch was lernen muss!“ Wilhelm Busch formulierte bereits vor über einem Jahrhundert, was auch heute noch eine ständige Herausforderung ist. Es muss gelernt werden, so auch im Arbeitsschutz. Dieser Beitrag soll Aufmerksamkeit für die zielgruppenspezifische Voraussetzung von verhaltensverändernden Botschaften am Arbeitsplatz wecken.

Notfallmanagement: Was geschieht eigentlich, wenn etwas geschieht? – Ein Standort ist vorbereitet!

365 Tage im Jahr, 24 Stunden am Tag steht dem Unternehmen Henkel AG & Co. KGaA und anderen am Standort Düsseldorf Holthausen produzierenden Unternehmen zur Sicherstellung der Gefahrenabwehr eine Werkfeuerwehr zur Verfügung. Die Leistungen der hauptberuflichen Einsatzmannschaft erstrecken sich von abwehrendem und vorbeugendem Brandschutz, über technische Hilfe und Rettungsdienst bis zur speziellen Hilfe bei Problemen mit chemischen Stoffen.

Sicherer Brandschutz – sicherer Arbeitsplatz

Täglich haben wir Kontakt mit technischen Systemen, Geräten oder Bauteilen, auf deren einwandfreie Funktion wir angewiesen sind. So sind für Autofahrer Inspektionen und TÜV selbstverständlich. Natürlich gehen wir davon aus, dass Flugzeuge und Züge strengen Instandhaltungsrichtlinien unterliegen, die penibel eingehalten werden müssen. Dass am Flugzeug alles durchgecheckt wird, bevor es vollbesetzt startet. Dass die Deutsche Bahn alle Maßnahmen in die Wege leitet, damit es nicht zu schwerwiegenden Störungen der hochsensiblen Technik und zur Gefährdung von Menschenleben kommt.

Chef, vergib ihnen, denn sie wussten nicht, was sie tun!

Im Notfallmanagement stellt „Brand“ einen der möglichen Schadensfälle dar. Neben allen technischen, baulichen und organisatorischen Maßnahmen, die zu beachten sind, ist ein Faktor im akuten Fall so maßgeblich, dass er alle anderen Initiativen ad absurdum führen kann: Das Verhalten der Mitarbeiter. Effektives Notfallmanagement Brand bezieht dies mit ein und sorgt dafür, dass die Mitarbeiter ein wirksamer Teil der „Maßnahmen bei einem Brand“ sind.

Betriebliche Organisation

Brandschutz- und Evakuierungshelfer – wichtiger Bestandteil in der betrieblichen Gefahrenabwehr

Der Schutz von Leben und Gesundheit der von einem Brand in der Arbeitsstätte betroffenen Personen ist die wichtigste Aufgabe des Brandschutzes. Der Unternehmer hat durch die Schaffung einer Notfallorganisation zu gewährleisten, dass alle Mitarbeiter, die einer unmittelbaren erheblichen Gefahr für die eigene Sicherheit oder die Sicherheit anderer Personen ausgesetzt sind oder sein können, die geeigneten Maßnahmen zur Gefahrenabwehr und Schadenbegrenzung treffen können.

Das Zulassungsverfahren nach der REACH-Verordnung – der lange Weg zur Substitution von besonders besorgniserregenden Stoffen – Teil 2

Mit dem Zulassungsverfahren für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC-Stoffe) ist mit der Verabschiedung der REACH-Verordnung EG 1907/2006 ein neues Verfahren zur Regulierung der Verwendung dieser Stoffe geschaffen worden. Ziel des Zulassungsverfahrens ist die angemessene Beherrschung von Risiken bei der Verwendung sowie die schrittweise Substitution von SVHC-Stoffen. In diesem Bericht sollen das Zulassungsverfahren und seine Auswirkungen auf die betriebliche Praxis beschrieben werden.

Unfallversicherung und Recht

Die Änderungen beim Unfallversicherungsschutz im Zusammenhang mit Transplantationen

Im Juli 2012 sind zwei Gesetze zum Transplantationsrecht erlassen worden: Mit dem Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz vom 12.7.2012 (BGBl. I S. 1504), in Kraft ab 1.11.2012, ist zur Förderung der Organspendebereitschaft an die Stelle der bisher notwendigen ausdrücklichen Zustimmung zur Organentnahme die Entscheidungslösung getreten, bei der jede krankenversicherte Person ab Vollendung des 16. Lebensjahres wiederholt angeschrieben und zu einer freiwilligen Entscheidung zur Organ- und Gewebespende aufgefordert wird.

Service

Produkte / Dienstleistungen / Medien

+++ 20 Jahre QM-Zertifizierung durch VdS +++ FAAST LT bietet hochsensible Branderkennungstechnik für anspruchsvolle Gebäude +++ Mission Brandschutz: secudo GmbH feierte Premiere auf der SECURITY 2012 in Essen +++ KLEINER – Leichter – Integriertes Netzteil +++

Impressum

Zu guter Letzt

Biblisches Alter des Arbeitsschutzes

Wie weit reichen die dokumentierten Anfänge des Arbeitsschutzes zurück? Nicht erst seit der Industrialisierung ist Sicherheit und Gesundheitsschutz ein Thema, die ersten Belege finden sich weit früher.
 

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