• Schreiben Sie uns!
  • Seite empfehlen
  • Druckansicht

Charakterisierung von kleinen elektrischen und elektronischen Altgeräten (EAG) – Teil 1: Ableitung von Erfassungs- und Verwertungsstrategien

Die hinsichtlich elektrischer und elektronischer Altgeräte (EAG) einschlägige europäische Rahmengesetzgebung durch die Richtlinien 2002/95/EC und 2002/96/EC (WEEE/ROHS), welche mit dem ElektroG in deutsches Recht umgesetzt wurden, schreibt die getrennte Erfassung und Verwertung bestimmter Masseanteile von EAG vor. Besonders gut geeignet zur Verwertung sind große, leicht zerlegbare und homogen konstruierte EAG wie Kühlgeräte, Waschmaschinen, Bildschirmgeräte oder Computer. Mit deren getrennter Erfassung können die gesetzlich geforderten spezifischen Sammelquoten sicher eingehalten werden. Kleine elektrische und elektronische Altgeräte (KEAG) stellen dagegen eine sehr heterogene Abfallfraktion dar. In diesem Beitrag werden die ersten Ergebnisse einer umfangreichen Untersuchung zur Charakterisierung von KEAG aus gemischter und getrennter kommunaler Sammlung vorgestellt. Betrachtet man die wichtigsten Wertstofffraktionen in KEAG, wird deutlich, dass eine Demontage der Metalle nicht ausreicht, um die stofflichen Verwertungsquoten für alle Gerätekategorien gemäß Artikel 7 WEEE-Richtlinie zu erreichen. Aufgrund der großen Kunststoffanteile von mehr als 30 % ist für alle Gerätekategorien eine stoffliche Verwertung der Kunststoffe zumindest anteilig unumgänglich. Ebenso muss die weitere Aufbereitung von elektrischen und elektronischen Verbundfraktionen integraler Bestandteil von Verwertungsanlagen für Kleingeräte werden, um die geforderten Verwertungsquoten zu erreichen.

Seiten 365 - 373

DOI: https://doi.org/10.37307/j.1863-9763.2006.07.06
Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 1863-9763
Ausgabe / Jahr: 7 / 2006
Veröffentlicht: 2006-07-01
Dieses Dokument ist hier bestellbar:
Dokument Charakterisierung von kleinen elektrischen und elektronischen Altgeräten (EAG) – Teil 1: Ableitung von Erfassungs- und Verwertungsstrategien